An der Flensburger Förde zu Hause…
Wasser- und
Bodenverband Obere Treene
Herzlich Willkommen bei Ihrem Wasser- und Bodenverband. Wir freuen uns über Ihr Interesse!
Unsere Aufgaben
Hier möchten wir Ihnen kurz erläutern, was der Wasser- und Bodenverband Munkbrarupau für seine Mitglieder macht, wie er organisiert ist und wie die Mitgliedschaft geregelt ist.
Was tun wir?
Zu den Hauptaufgaben gehören die Gewässerunterhaltung, der Hoch-wasserschutz, die Entwässerung und Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen sowie der Schutz von Grundstücken vor Sturmfluten.
Der Wasser- und Bodenverband Obere Treene ist zuständig für den Wasserabfluss im ca. 16000 ha großen Einzugsgebiet der Oberen Treene. Es umfasst das Einzugsgebiet der Gewässer Billau, Bondenau, Dammender Wasserlauf, Hennebach, Kielstau, Levensau, Markeruper Wasserlauf, Möllau, Mühlenstrom und Treene. Das sind Gewässer in den Gemeinden Ahneby, Ausacker, Freienwill, Großsolt, Grundhof, Handewitt, Hürup, Husby, Maasbüll, Mittelangeln, Mohrkirch, Oeversee, Sörup, Steinbergkirche und Sterup.
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Im Anlagenverzeichnis des Verbandes sind offene Gewässer und Rohrleitungen verzeichnet. Durch die Unterhaltung der Gewässer wird das gleichmäßig auf alle Grundstücke fallende Niederschlagswasser möglichst schadlos in Richtung Nordsee abgeführt.
In den Ortslagen werden in der Regel Schmutz- und Regenwasser von den Gemeinden in der Kanalisation erfasst. Das in der Kläranlage gereinigte Abwasser und das eingesammelte Regenwasser werden dann aber auch durch die vom Wasser- und Bodenverband unterhaltenen Gewässer weiter abgeleitet.
Gleichzeitig werden im Rahmen der Gewässerunterhaltung wichtige Aufgaben im Sinne des Naturschutzes (z.B. Pflege und Erhaltung von Fließgewässern) durchgeführt.
Wer sind wir?
Wasser- und Bodenverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als regionale Selbstverwaltungen sind die Wasser- und Bodenverbände mit ehrenamtlich tätigem Vorstand und Verbandsausschuss vor Ort für den geregelten Wasserabfluss und das ökologische Gleichgewicht am Gewässer im Verbandsgebiet zuständig. Sie unterhalten die im Anlagenverzeichnis der Verbände beschriebenen Anlagen (offene Gewässer, Gräben, Rohr-leitungen und ggf. Deiche).
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Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit der Wasser- und Bodenverbände ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg.
Mitglieder des Verbandes sind nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landeswasserverbandsgesetzes (LWVG) und der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Obere Treene die jeweiligen Eigentümer aller Grundstücke, die sich in seinem Verbandsgebiet befinden. Diese Mitgliedschaft beruht also nicht auf Freiwilligkeit, sondern besteht Kraft des Gesetzes.
Die notwendigen Daten zur Pflege des Mitgliederverzeichnisses erhalten wir auf der o.g. gesetzlichen Grundlage von den Katasterämtern des Landes Schleswig-Holstein.
Beiträge
Die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer und Rohrleitungen sowie für die innere Organisation des Verbandes sind nach dem Landeswasserverbandsgesetz (LWVG) von allen Mitgliedern durch Beiträge aufzubringen.
Die Berechnung der Beiträge erfolgt auf der oben genannten gesetzlichen Grundlage. Die Höhe der Beiträge wurde dementsprechend vom Verbands-ausschuss in der Haushaltssatzung beschlossen.
Seit Januar 2025 wird die Beitragshebung (Abrechnung) über den Gewässer- und Landschaftsverband Flensburger Förde abgewickelt. Dort befindet sich auch unser Verbandsbüro. Bei Fragen und Änderungsmitteilungen wenden Sie sich gern an die Mitarbeiter des Gewässer- und Landschaftsverbandes.
Gewässer- und Landschaftsverband Flensburger Förde
Bremholm 13
24996 Sterup
Telefon: 04637-9638322
E-Mail: info@gulv-ff.de
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Die Beiträge werden vier Wochen nach Zustellung eines Bescheides fällig.
Der Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag bzw. Mindestbeitrag pro Mitglied von 20,00 € jährlich sowie einem Flächenbeitrag und ggf. weiteren Zuschlägen. Der Flächenbeitrag wird jedoch nicht erhoben, wenn für einen Eigentümer die Gesamtgröße der Grundstücke insgesamt 5000 m² nicht überschreitet.
Zuschläge werden dann erhoben, wenn z.B. gesammeltes Regenwasser direkt in die Rohrleitungen des Verbandes eingeleitet wird oder wenn größere Grundstücksanteile bebaut bzw. befestigt sind.
Hinweis:
Unberührt von dieser Beitragshebung sind die Gebühren, die Grundstückseigentümer für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser und die Benutzung der Kanalisation an die Gemeinde zahlen.
Unser Vorstand
Lisa Thomsen, Christina Eckert, Mareike Hilgendorf
Verbandsbüro
Thomas Jensen
stellv. Verandsvorsteher
Sankelmark
Heinz Uwe Clausen
Beisitzer
Ahneby
Peter Claußen
Beisitzer
Großsolt
Klaus-Peter Jessen
Beisitzer
Sörup
Hinrich Lorenzen
Beisitzer
Sörup
Peter Lorenzen
Beisitzer
Juhlschau
Thomas Petersen
Beisitzer
Jarplund-Weding
Karl-W. Rave
Beisitzer
Ausacker
Das Verbandsgebiet
Das Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes Obere Treene umfasst die Bereiche entlang der Treene bis zum Fröruper Mühlenteich und ihrer Zuflüsse.
Der Wasser- und Bodenverband Obere Treene ist zuständig für den Wasserabfluss im ca.16000 ha großen Einzugsgebiet der Treene.
Alle Verbände der Treene nördlich von Hollingstedt sind zusammengeschlossen im Gewässer- und Landschaftsverband Treene, dieser wird verwaltet vom Eider-Treene-Verband. https://www.eider-treene-verband.de/GuLV-Treene.html
Satzung

